Seit gut zwei Jahren gibt es mit der Fahrerlaubnis B196 die Erlaubnis für Autofahrer, ein Leichtkraftrad führen. Diese stößt auf großes Interesse.
Zum einen sahen immer mehr Menschen im Zweirad ein Mittel zur Freizeitgestaltung, zum anderen wächst angesichts hoher Kraftstoffkosten und der schwierigen Parkplatzsuche in den Innenstädten auch die Bedeutung dieses Verkehrsmittels als Pendlerfahrzeug.
Wie groß der Wunsch vieler Autofahrer danach ist, Motorroller oder Motorrad fahren zu dürfen, zeigt sich im Erfolg des vor gut zwei Jahren eingeführten Führerscheinmodells B196: Seit dem Start am 1. Januar 2020 haben mehr als 130.000 Personen diese Berechtigung erworben. Dabei waren 43% dieser Personen zwischen 45 und 60 Jahre alt, 41% 31 bis 44 Jahre. Der Frauenanteil beträgt rund 25%.
Der Weg zum Motorrad
Die Motorradfahrerlaubnis B196 erwerben dürfen Personen, die seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen, mindestens 25 Jahre alt sind und eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden absolviert haben. Im Führerschein wird die Berechtigung mit der Schlüsselzahl 196 dokumentiert.
Mit der Schlüsselzahl 196 wird keine vollumfängliche Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Sie erlaubt nur das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimetern, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW/15 PS, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Eine Erweiterung auf die Klasse A2 gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung ist damit nicht möglich, und auch im Ausland dürfen Leichtkrafträder mit dieser Berechtigung nicht geführt werden.
Der Elektroantrieb erobert zuerst das 125er-Segment
Das Modellangebot im 125er-Segment ist sehr vielfältig: Es gibt praktisch alle traditionellen Bauarten von Motorrädern – vom sportlichen Naked Bike über Maschinen im Retrodesign bis hin zu Enduros. Einen großen Marktanteil besitzen auch die Leichtkraftroller.
Neben den klassischen Viertaktmotor tritt zunehmend der Elektroantrieb. Da bei E-Rollern und -Motorrädern keine Hubraumbeschränkung einzuhalten ist, können diese ein viel größeres Drehmoment und bessere Fahrleistungen erreichen als ein herkömmliches 125er-Motorrad.