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Aktuelles

Reifenwechselaktion für den guten Zweck vom 2. Mai bis 5. Mai 2023

Wer vom 2. Mai bis 5. Mai beim „Auto-Service-Center“ von Martin Wittig an der Pütrichstraße in Weilheim seine Reifen wechseln lässt, tut nicht nur etwas für seine Sicherheit, sondern unterstützt damit auch eine besondere Aktion. Denn bei jedem Reifenwechsel an diesen Tagen spendet Martin Wittig den gesamten Erlös dem Hospizverein im Pfaffenwinkel – „aus Verbundenheit zum Hospizverein“, wie der Inhaber des Kfz-Meisterbetriebs sagt. Wer also zum Reifenwechsel für den guten Zweck kommen möchte, wird gebeten, sich vorher telefonisch unter der Rufnummer 0881/9248200 anzumelden.

Reifenwechsel: €39,98 (pro Satz, ohne Wuchten)

 

Der gesamte Erlös geht zugunsten des Hospizverein im Pfaffenwinkel e.V..

 

Frontscheibe – Tesla – Windschutzscheibe

Überlassen Sie Ihren Frontscheibe-Wechsel den Spezialisten

Wenn eine Reparatur Ihrer Tesla-Windschutzscheibe nicht mehr möglich ist, regeln wir den Ersatz Ihrer Autoscheibe. Zum Austausch verwenden wir ausschließlich Scheiben und Zubehör in Erstausrüster-Qualität und entsprechen somit den Qualitätsstandards der Fahrzeughersteller.

Ihre neue Scheibe wird von nur den besten Technikern, mit denen wir in jahrelanger Partnerschaft arbeiten, installiert. Nach der Erneuerung der Windschutzscheibe sorgen wir für Ihre Sicherheit, indem wir Ihre Fahrerassistenzsysteme neu kalibrieren.

Der Austausch ist bei einer Teilkaskoversicherung ohne SB kostenlos. Wir regeln alle Versicherungsformalitäten und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab – Sie lehnen sich zurück und lassen den Zauber geschehen.

Auto-Service-Center Wittig bietet einen örtlichen Hol- und Bringdienst und stellt bei Bedarf ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.

Wir reparieren Autoscheiben an jedem Fahrzeug, jeder Hersteller, jedes Modell und jedes Baujahr.

Auch interessant zu wissen:

Sowohl bei einer Reparatur als auch beim Einbau einer neuen Scheibe wird Ihre Versicherungsprämie nicht hochgestuft!

Reifenwechselaktion für guten Zweck am 22. Oktober und 5. November

Wer am Samstag, den 22.10.22 oder 5.11.22, zwischen 9:00 und 12:00 Uhr beim „Auto-Service-Center“ von Martin Wittig an der Pütrichstraße in Weilheim seine Reifen wechseln lässt, tut nicht nur etwas für seine Sicherheit, sondern unterstützt damit auch eine besondere Aktion. Denn bei jedem Reifenwechsel an diesem Tag spendet Martin Wittig jeweils die Hälfte des Betrags dem Hospizverein im Pfaffenwinkel – „aus Verbundenheit zum Hospizverein“, wie der Inhaber des Kfz-Meisterbetriebs sagt. Wer also zum Reifenwechsel für den guten Zweck kommen möchte, wird gebeten, sich vorher telefonisch unter der Rufnummer 0881/9248200 anzumelden.

Reifenwechsel: je 28,- EUR (pro Satz, ohne Wuchten)

 

Die Hälfte der Einnahmen werden wieder an den Hospizverein im Pfaffenwinkel gespendet.

 

Fahrerlaubnis B196: Mehr als 130.000 Autofahrer dürfen jetzt 125er-Motorräder fahren

Seit gut zwei Jahren gibt es mit der Fahrerlaubnis B196 die Erlaubnis für Autofahrer, ein Leichtkraftrad führen. Diese stößt auf großes Interesse.

Zum einen sahen immer mehr Menschen im Zweirad ein Mittel zur Freizeitgestaltung, zum anderen wächst angesichts hoher Kraftstoffkosten und der schwierigen Parkplatzsuche in den Innenstädten auch die Bedeutung dieses Verkehrsmittels als Pendlerfahrzeug.

Wie groß der Wunsch vieler Autofahrer danach ist, Motorroller oder Motorrad fahren zu dürfen, zeigt sich im Erfolg des vor gut zwei Jahren eingeführten Führerscheinmodells B196: Seit dem Start am 1. Januar 2020 haben mehr als 130.000 Personen diese Berechtigung erworben. Dabei waren 43% dieser Personen zwischen 45 und 60 Jahre alt, 41% 31 bis 44 Jahre. Der Frauenanteil beträgt rund 25%.

 

Der Weg zum Motorrad

Die Motorradfahrerlaubnis B196 erwerben dürfen Personen, die seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen, mindestens 25 Jahre alt sind und eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden absolviert haben. Im Führerschein wird die Berechtigung mit der Schlüsselzahl 196 dokumentiert.

Mit der Schlüsselzahl 196 wird keine vollumfängliche Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Sie erlaubt nur das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimetern, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW/15 PS, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Eine Erweiterung auf die Klasse A2 gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung ist damit nicht möglich, und auch im Ausland dürfen Leichtkrafträder mit dieser Berechtigung nicht geführt werden.

 

Der Elektroantrieb erobert zuerst das 125er-Segment

Das Modellangebot im 125er-Segment ist sehr vielfältig: Es gibt praktisch alle traditionellen Bauarten von Motorrädern – vom sportlichen Naked Bike über Maschinen im Retrodesign bis hin zu Enduros. Einen großen Marktanteil besitzen auch die Leichtkraftroller.

Neben den klassischen Viertaktmotor tritt zunehmend der Elektroantrieb. Da bei E-Rollern und -Motorrädern keine Hubraumbeschränkung einzuhalten ist, können diese ein viel größeres Drehmoment und bessere Fahrleistungen erreichen als ein herkömmliches 125er-Motorrad.

Gütesiegel WERKSTATT DES VERTRAUENS 2022

Reifenwechselaktion für guten Zweck

Sicher fahren
Reifenwechselaktion für guten Zweck

Autofahrer, die gut über den Winter kommen wollen, halten sich an die Regel „von O bis O“ – von Oktober bis Ostern nur mit Winterreifen. Und da pressiert es langsam, schließlich könnte es laut Wettervorhersage heuer schon bald schneien. Wer am Samstag, 16. Oktober, zwischen 9 und 13 Uhr beim „Auto-Service-Center“ von Martin Wittig
an der Pütrichstraße in Weilheim seine Reifen wechseln lässt, tut nicht nur etwas für seine Sicherheit, sondern unterstützt damit auch eine besondere Aktion. Denn bei jedem Reifenwechsel an diesem Tag spendet Martin Wittig jeweils die Hälfte des Betrags dem Hospizverein im Pfaffenwinkel – „aus Verbundenheit zum Hospizverein“, wie
der Inhaber des Kfz-Meisterbetriebs sagt. Wer also zum Reifenwechsel für den guten Zweck kommen möchte, wird gebeten, sich vorher telefonisch unter der Rufnummer 0881/9248200 anzumelden.
(Kreisbote 13.10.21)

© Kreisbote

Sicher durch die dunkle Jahreszeit

Altweibersommer, Goldener Oktober, trüber November – herbstliche Wetterverhältnisse mit Aquaplaning, Nebel und Laub auf der Fahrbahn sind für Autofahrer eine besondere Herausforderung. Wer sicher durch den Herbst kommen möchte, sollte nicht nur seine Fahrweise der Witterung anpassen, sondern auch das Fahrzeug auf die Jahreszeit einstellen.

Mit unserem Herbst-/ Winter-Check bereiten Sie Ihr Auto ideal auf die kommenden Monate vor:
  1. Richtiges Licht ist jetzt besonders wichtig. Wir checken die Funktion Ihrer Scheinwerfer, Brems- und Rückleuchten, der Blinker, eventueller Zusatzbeleuchtung und der übrigen Kontrollleuchten. Empfehlenswert ist auch die Nachrüstung der Nebelschlussleuchte, sofern noch nicht vorhanden.
  2. Für die Batterie bedeutet Kälte eine besonders hohe Zusatzbelastung. Lassen Sie den Ladezustand Ihrer Batterie von uns überprüfen.
  3. Streifen und Schlieren auf der Windschutzscheibe können lebensgefährlich sein. Wir überprüfen die Qualität Ihrer Wischerblätter und tauschen Sie diese aus, falls nötig.
  4. Sind die Winterreifen noch in Ordnung? Wir empfehlen ein Mindestprofil von 4 Millimetern und ein Höchstalter von 6 Jahren. Die Umrüstung sollte bei einstelligen Plusgraden erfolgen. Auch der Reifendruck wird überprüft. Denn falscher Reifendruck bedeutet schlechte Bodenhaftung.
  5. Wir überprüfen auch den Frostschutzgehalt der Kühlflüssigkeit. Ansonsten kann Frost Ihrem Motor schaden.
  6. Die richtige Ausrüstung im Auto erspart Ihnen viel Ärger:
  • Antibeschlagtuch
  • Schneefeger
  • Eiskratzer
  • Abdeckfolie für die Windschutzscheibe
  • Defroster-Spray für die Türschlösser
  • Handschuhe gegen kalte Hände beim Freikratzen/ -fegen
  • Abschleppseil und Starthilfekabel
  • Reservekanister
  • Wolldecken für längere Wartezeiten, z.B. „kalte Staus“
  1. Ist die Scheibenwaschanlage gefüllt und mit ausreichend Frostschutz versehen? Beim Einfüllen unbedingt die Anlage betätigen, damit das Frostschutzmittel auch in Zuleitungen und Spritzdüsen gelangt. Füllen Sie immer rechtzeitig nach. Zum Jahreszeitenwechsel lassen Sie die Waschflüssigkeit idealerweise einmal komplett von uns auswechseln, damit sich keine düsenverstopfenden Rückstände bilden.
  2. Fahrzeug gründlich reinigen und die Karosserie mit einem Konservierungsmittel gegen Frostschäden behandeln lassen.
  3. Unterbodenschutz überprüfen und gegebenenfalls nachbessern lassen.
  4. Wir stellen für Sie fest, ob ein Ölwechsel notwendig und welches Öl nachzufüllen ist. Vollsynthetische Öle gewährleisten bei extremen Temperaturen die Schmierqualität.

Hagelschaden am Auto – Was nun?

Besonders im Sommer braut sich am Himmel oftmals etwas zusammen: Dunkle Gewitterwolken ziehen auf, dicke Hagelkörner prasseln auf die Erde – und machen auch vor Fahrzeugen nicht Halt. Wer sein Auto nicht an einem geschützten Platz untergestellt hat, findet mitunter ein ganzes Meer aus Dellen im Blech vor. Die deutsche Versicherungswirtschaft zählt jährlich Sturm- und Hagelschäden in Milliardenhöhe, Tendenz steigend.

Ist der Schaden erstmal da, ist richtiges Handeln gefragt. Der ADAC empfiehlt, dass man den Hagelschaden der Kfz-Versicherung möglichst umgehend meldet. Üblich ist ein Zeitraum von 14 Tagen. So lässt er sich am besten eindeutig dem Ereignistag zuordnen. Sinnvoll ist auch, den Schaden durch Fotos aus unterschiedlichen Winkeln zu dokumentieren.

Voraussetzung für die Übernahme der Reparaturkosten ist eine Teilkaskoversicherung, die Unwetterschäden reguliert. Wer nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, bekommt nichts ersetzt.

Gut zu wissen: Übernimmt die Teilkasko, muss der Versicherungsnehmer keine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse befürchten.

Einen Experten, der Hagelschäden repariert, nennt man „Dellenspezialist“, „Dellendrücker“ oder „Dellendoktor“. Wenn möglich, wendet er kostengünstige Methoden wie „Smart Repair“ oder „Paintless Dent Repair“ an. Denn wenn der Lack nicht beschädigt ist, kann auf die Komplett-Lackierung des Bauteils verzichtet werden. Mit geschultem Auge und handwerklichem Geschick lässt der Beulendoktor die Dellen verschwinden.

Sie sind unsicher, ob der Hagel einen wertmindernden Schaden hinterlassen hat? Bei uns bekommen Sie eine kostenlose Begutachtung, bei der wir auch die schwer sichtbaren Dellen entdecken. Vereinbaren Sie hierfür gleich einen Termin!

Führerschein – Alt gegen Neu

Seit den 50-er-Jahren war es der ‚graue Lappen‘, seit 1986 die wachsweiche rosa Version, ab 1999 der erste Führerschein im knallharten Scheckkartenformat. Der Fahrerlaubnisnachweis kommt bis heute in unterschiedlichen Formen daher und ist bisher – bis auf Ausnahmen – immer noch gültig. Dies ändert sich jedoch ab 2022.

Um die enorme Anzahl von 43 Millionen Führerscheinen, die in Frage kommen, überhaupt bewältigen zu können gelten entsprechende Stufenregelungen. Die Bundesregierung möchte tunlichst verhindern, dass die Behörden überrannt werden. Neuere Dokumente, ausgestellt ab dem Jahr 2013, haben ohnehin nur ein Gültigkeit von 15 Jahren.

Am 19. Januar 2022 laufen die ersten Dokumente, ausgestellt auf Personen mit den Geburtsjahren 1953-1958 ab. Es folgen die Geburtsjahre 1959-1964 (Umtauschfrist bis Januar 2023) und 1965-1970 (Januar 2024). Führerscheine, die von 1971 bis Ende 1998 ausgestellt wurden, müssen bis Januar 2025 gegen den neuen, fälschungssicheren ausgetauscht werden. Im Übrigen: Liegt das Geburtsjahr vor 1953, reicht ein Austausch bis zum 19.1.2033 aus.

Für den Führerschein im Scheckkartenformat, der ab Januar 1999 ausgestellt wurde, richten sich die Umtauschfristen nach dem Ausstellungsdatum. Dokumente aus den Jahren 1999 bis 2001 sind am 19.1.2026 fällig, es folgen stufenweise die Jahre 2002-2004 (Januar 2027), 2005-2007 (Januar 2028), etc. Im Zweifel ist also keine Eile geboten, ein früherer Umtausch ‚Alt gegen‘ Neu‘ bleibt vorbehalten und erspart mitunter Ärger im Ausland. Geben Sie also am besten frühzeitig Ihren alten ‚Lappen‘ ab.

Georg Blenk, Krafthand-Medien

Sommerreifenwechsel und Einlagerung

Für den Zeitpunkt des Wechsels von Winter- auf Sommerreifen gibt es keine gesetzliche Regelung. Es gibt eine Faustregel. Sie lautet „Von O bis O“. Das bedeutet Sommerreifen von Ostern bis Oktober. In diesem Jahr fällt Ostern auf das erste Aprilwochenende. Entsprechend der Regel wird der Wechsel rund um dieses Datum empfohlen.

Unser Service: Reifenmontage, Radwechsel und Altreifenentsorgung

Ihre vorhandenen Kompletträder werden an Ihrem Fahrzeug ausgetauscht. Auf Wunsch wuchten wir Ihre Räder auch aus. Der Radwechsel beinhaltet bei uns immer die Prüfung und Optimierung des Luftdrucks sowie Messung der Profiltiefe.

Auf Wunsch mit Reifeneinlagerung

Kein Schleppen und keine Platzprobleme, dafür optimale Bedingungen für Ihre Räder.

Bitte kommen Sie NICHT SPONTAN zum Reifenwechsel, sondern vereinbaren Sie unbedingt vorab telefonisch einen Termin unter 0881-9248200

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