Ab 19. Juni 2025 wird der Nachweis der regelmäßigen Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen zur Pflicht
Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen müssen ab 19. Juni 2025 regelmäßig von Sachverständigen überprüft werden. Bis zu diesem Datum ist Zeit, für die erste der dann regelmäßigen Prüfungen. Kochen, Kühlen und Heizen im Camper soll so sicherer und Unfälle vermieden werden.
- Betroffen sind alle Campingfahrzeuge mit Flüssiggasanlage
- Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung
- Unfallgefahr durch austretendes Gas bei Gasanlagen nicht unterschätzen
Alle Camperinnen und Camper, in deren Gefährten Flüssiggasanlagen verbaut sind, um Kühlschränke, Herd oder Heizung zu betreiben, müssen diese regelmäßig überprüfen lassen. Ein entsprechender Paragraf wurde der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hinzugefügt. Die Einhaltung dieses Paragrafen wird durch die Polizei kontrolliert.
All jene, die Flüssiggas in ihren Campingfahrzeugen nutzen, haben noch bis zum 19. Juni 2025 Zeit, ihre Anlage (erstmalig) überprüfen zu lassen. Dann endet nämlich eine Übergangsfrist und der Check ist verpflichtend nachzuweisen. Die Prüfung muss in der Folge alle zwei Jahre (ab Prüftermin) erneuert werden. Bei neuen Fahrzeugen muss die Überprüfung vor der ersten Inbetriebnahme stattfinden, das gleiche gilt bei Wiederinbetriebnahme.
Die Begutachtung kann durch anerkannte Sachkundige, also auch unabhängige Prüferinnen und Prüfer vorgenommen werden. Die Gasprüfung findet unabhängig von der regelmäßig anfallenden Hauptuntersuchung statt, muss also separat davon durchgeführt werden. Die Preise liegen in der Regel zwischen 40 und 80 Euro, der Zeitaufwand beträgt circa 20 bis 45 Minuten.
Wir bieten Ihnen diesen Service dreimal wöchentlich an. Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin, gern auch kurzfristig.
Halterinnen und Halter, die der neuen Prüfpflicht für ihre Fahrzeuge nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit Bußgeldern rechnen: je nach Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten), 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten) und 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten).
Hintergrund der neuen Regelung ist die nicht zu unterschätzende Unfallgefahr. Immer wieder gibt es Berichte über tragische Unglücke, bei denen etwa unbemerkt Gas austritt und es zu Explosionen kommt. Im schlimmsten Fall droht bei defekten Ventilen, Schläuchen oder angeschlossenen Geräten sogar Lebensgefahr.