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Aktuelles

Hagelschaden am Auto – Was nun?

Besonders im Sommer braut sich am Himmel oftmals etwas zusammen: Dunkle Gewitterwolken ziehen auf, dicke Hagelkörner prasseln auf die Erde – und machen auch vor Fahrzeugen nicht Halt. Wer sein Auto nicht an einem geschützten Platz untergestellt hat, findet mitunter ein ganzes Meer aus Dellen im Blech vor. Die deutsche Versicherungswirtschaft zählt jährlich Sturm- und Hagelschäden in Milliardenhöhe, Tendenz steigend.

Ist der Schaden erstmal da, ist richtiges Handeln gefragt. Der ADAC empfiehlt, dass man den Hagelschaden der Kfz-Versicherung möglichst umgehend meldet. Üblich ist ein Zeitraum von 14 Tagen. So lässt er sich am besten eindeutig dem Ereignistag zuordnen. Sinnvoll ist auch, den Schaden durch Fotos aus unterschiedlichen Winkeln zu dokumentieren.

Voraussetzung für die Übernahme der Reparaturkosten ist eine Teilkaskoversicherung, die Unwetterschäden reguliert. Wer nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, bekommt nichts ersetzt.

Gut zu wissen: Übernimmt die Teilkasko, muss der Versicherungsnehmer keine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse befürchten.

Einen Experten, der Hagelschäden repariert, nennt man „Dellenspezialist“, „Dellendrücker“ oder „Dellendoktor“. Wenn möglich, wendet er kostengünstige Methoden wie „Smart Repair“ oder „Paintless Dent Repair“ an. Denn wenn der Lack nicht beschädigt ist, kann auf die Komplett-Lackierung des Bauteils verzichtet werden. Mit geschultem Auge und handwerklichem Geschick lässt der Beulendoktor die Dellen verschwinden.

Sie sind unsicher, ob der Hagel einen wertmindernden Schaden hinterlassen hat? Bei uns bekommen Sie eine kostenlose Begutachtung, bei der wir auch die schwer sichtbaren Dellen entdecken. Vereinbaren Sie hierfür gleich einen Termin!

Führerschein – Alt gegen Neu

Seit den 50-er-Jahren war es der ‚graue Lappen‘, seit 1986 die wachsweiche rosa Version, ab 1999 der erste Führerschein im knallharten Scheckkartenformat. Der Fahrerlaubnisnachweis kommt bis heute in unterschiedlichen Formen daher und ist bisher – bis auf Ausnahmen – immer noch gültig. Dies ändert sich jedoch ab 2022.

Um die enorme Anzahl von 43 Millionen Führerscheinen, die in Frage kommen, überhaupt bewältigen zu können gelten entsprechende Stufenregelungen. Die Bundesregierung möchte tunlichst verhindern, dass die Behörden überrannt werden. Neuere Dokumente, ausgestellt ab dem Jahr 2013, haben ohnehin nur ein Gültigkeit von 15 Jahren.

Am 19. Januar 2022 laufen die ersten Dokumente, ausgestellt auf Personen mit den Geburtsjahren 1953-1958 ab. Es folgen die Geburtsjahre 1959-1964 (Umtauschfrist bis Januar 2023) und 1965-1970 (Januar 2024). Führerscheine, die von 1971 bis Ende 1998 ausgestellt wurden, müssen bis Januar 2025 gegen den neuen, fälschungssicheren ausgetauscht werden. Im Übrigen: Liegt das Geburtsjahr vor 1953, reicht ein Austausch bis zum 19.1.2033 aus.

Für den Führerschein im Scheckkartenformat, der ab Januar 1999 ausgestellt wurde, richten sich die Umtauschfristen nach dem Ausstellungsdatum. Dokumente aus den Jahren 1999 bis 2001 sind am 19.1.2026 fällig, es folgen stufenweise die Jahre 2002-2004 (Januar 2027), 2005-2007 (Januar 2028), etc. Im Zweifel ist also keine Eile geboten, ein früherer Umtausch ‚Alt gegen‘ Neu‘ bleibt vorbehalten und erspart mitunter Ärger im Ausland. Geben Sie also am besten frühzeitig Ihren alten ‚Lappen‘ ab.

Georg Blenk, Krafthand-Medien

Sommerreifenwechsel und Einlagerung

Für den Zeitpunkt des Wechsels von Winter- auf Sommerreifen gibt es keine gesetzliche Regelung. Es gibt eine Faustregel. Sie lautet „Von O bis O“. Das bedeutet Sommerreifen von Ostern bis Oktober. In diesem Jahr fällt Ostern auf das erste Aprilwochenende. Entsprechend der Regel wird der Wechsel rund um dieses Datum empfohlen.

Unser Service: Reifenmontage, Radwechsel und Altreifenentsorgung

Ihre vorhandenen Kompletträder werden an Ihrem Fahrzeug ausgetauscht. Auf Wunsch wuchten wir Ihre Räder auch aus. Der Radwechsel beinhaltet bei uns immer die Prüfung und Optimierung des Luftdrucks sowie Messung der Profiltiefe.

Auf Wunsch mit Reifeneinlagerung

Kein Schleppen und keine Platzprobleme, dafür optimale Bedingungen für Ihre Räder.

Bitte kommen Sie NICHT SPONTAN zum Reifenwechsel, sondern vereinbaren Sie unbedingt vorab telefonisch einen Termin unter 0881-9248200

Aktuelle Schutzmaßnahmen

Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen.

 

Liebe Kunden,

damit Ihr Werkstattbesuch so angenehm wie möglich wird, bitten wir Sie, vor dem Werkstattbesuch mit uns telefonisch oder per Email einen Termin zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass wir derzeit nur max. 1 Person in unsere Werkstatträume eintreten lassen können. Dies wird nur nach Aufforderung durch unser Personal gestattet.

Selbstverständlich gilt auch in unseren Räumen die FFP2-Maskenpflicht. 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihren Besuch bei

Auto Service Center Martin Wittig

 

 

Reifenwechsel trotz Corona-Beschränkungen erlaubt

Entgegen anders lautenden Berichten ist der Wechsel von Winter- auf Sommerreifen trotz Corona-Beschränkungen erlaubt. Darauf weisen das bayerische KfZ-Gewerbe und das Innenministerium hin.

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